Gefördert von
ssssss

Mit dem Förderprogramm „Beratungsstellen Bildungsscheck“ schafft das Land NRW eine flächendeckende Struktur von Beratungsstellen, die am Bildungsscheck interessierte Einzelpersonen und Betriebe im gesamten Bildungsscheckverfahren unterstützen.

Regionalagentur OWL 08.03.2022

ESF-Aufruf “Beratungsstellen Bildungsscheck” am 07. März 2022

Am 07. März 2022 wurde der Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einreichung von Interessensbekundungen für „Beratungsstellen Bildungsscheck“ veröffentlicht. 

Mit dem ESF-Förderprogramm schafft das Land NRW eine flächendeckende Struktur von Beratungsstellen. Diese unterstützen Einzelpersonen und Betriebe im gesamten Verfahren des Bildungsschecks. 

Folgende Aufgaben sind von den „Beratungsstellen Bildungsscheck“ zu leisten: 

  • Klärung von Fragen von Betrieben (betrieblicher Zugang des Bildungsschecks) und Einzelpersonen (individueller Zugang des Bildungsschecks) zu den Fördervoraussetzungen.
  • Bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsangeboten.
  • Ausgabe des Bildungsschecks an Einzelpersonen und Betriebe.  
  • Verweisberatung an andere Beratungsstrukturen (z.B. Beratungsangebot des Landes „Perspektiven im Erwerbsleben (PiE)“, „Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE)“ der Bundesagentur für Arbeit) bei weitergehendem Beratungsbedarf. 

In der Vergangenheit waren vor allem Handwerksbetriebe und un- und angelernte Personen unterrepräsentiert bei der Beantragung des Bildungsschecks. Daher sollen diese Zielgruppen besonders angesprochen werden. 

Zudem ist die Unterstützung von Berufsrückkehrenden von großer Bedeutung. 

Der Aufbau einer neuen bzw. die Nutzung einer bereits vorhandenen Netzwerk- und Kooperationsstruktur mit verschiedenen Partnern und Akteuren im Bereich der beruflichen Beratung und Weiterbildung ist daher von hoher Bedeutung für die Umsetzung des Beratungsangebots.

Den Aufruf und weitere Anlagen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe.

Eine Besonderheit in dieser neuen Förderphase ist, dass in OWL in jeder Teilregion nur ein Projekt gefördert wird. Eine Ausnahme davon bildet die Region Gütersloh, hier sind zwei Projekte möglich. 

Wenden Sie sich gern für Fragen an Ihre Ansprechpartner:innen der Regionalagenur OWL.