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Regionales Kultur Programm (RKP)

Das Kulturförderprogramm Regionales Kultur Programm NRW (RKP) unterstützt seit Ende der 1990er Jahre Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten. Die Projekte verbinden Kulturschaffende mit Kulturverantwortlichen und setzen neue Impulse für die Kulturarbeit in der Region. 

Das OWL Kulturbüro sucht jährlich Projekte, die diesen Fokus erfüllen und eines der Profile der Kulturregion Ostwestfalen-Lippe widerspiegeln:

  • Wir sind jung!
  • Wir sind Stadt und Land!
  • Wir sind digital!

Bewerbungsfrist ist der 30. September für das Folgejahr über das Online-Antragsformular (Projektdatenblatt).
Bitte beachtet die Beratungspflicht durch das OWL Kulturbüro. Für einen Termin setzt Euch bitte mit uns in Verbindung.

Der Projektaufruf für 2027 erfolgt im Sommer 2026.

Grundlegendes zum RKP erhaltet Ihr über den rechts verlinkten Erklärfilm.

Förderüberblick

Wer kann sich für die RKP-Förderung bewerben?

Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen in der Kulturregion Ostwestfalen-Lippe.

Wie viel kann gefördert werden?

Der Fördersatz liegt bei maximal 50%. Für die Förderung müssen private Projektträger*innen mindestens 2.000 Euro beantragen, kommunale Projekträger*innen beantragen mindestens 12.800 Euro.

Welche Kriterien muss das RKP-Projekt erfüllen?

  • Kooperation und Vernetzung: Mindestens drei Partner*innen aus mindestens zwei Städten/ Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch. Weitere Partner*innen, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen, sind erwünscht,
  • Alle Projektpartner*innen wirken gleichberechtigt an der inhaltlichen Projektentwicklung mit.
  • Das Projekt trägt zur Entwicklung oder Stärkung eines Netzwerks bei. Die Beteiligung von regionalen Kulturschaffenden und die Kooperation mit anderen Bereichen (z.B. Jugendarbeit, Wirtschaft, Stadtentwicklung oder Tourismus) wird angestrebt.
  • Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projektes und zielgruppenspezifisch sein. Alle Projektpartner*innen beteiligen sich an den Maßnahmen.
  • Das Projekt ermöglicht kulturelle Teilhabe durch einen niederschwelligen Zugang.
  • Regionaler Bezug zu einem der Profile der Kulturregion (OWL).

Die Kriterien gelten landesweit. Für detaillierte Informationen ladet Euch gerne den Leitfaden Antragstellung RKP herunter (PDF, Stand September 2025).

Honorarrechner für Künstler*innen

Ab dem 1. Januar 2026 gelten verpflichtend die Honoraruntergrenzen, die das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen nach einer vom Bund entwickelten Honorarmatrix (PDF) für den Kulturbereich festgelegt hat.

Die Stadt Dortmund entwickelte basierend auf der Honorarmatrix eine Hilfestellung zur Berechnung von Mindesthonoraren für Künstler*innen und Kreative nach der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen. Über verschiedene Auswahlmöglichkeiten – wie Sparte, Tätigkeit, Anzahl der beteiligten Künstler*innen oder Veranstaltungsgröße – berechnet das Online-Werkzeug die verpflichtend geltenden Mindesthonorare.

Hier geht es zum Künstler*innen-Honorarrechner.

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Seit 2021 stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zur RKP-Projektförderung Mittel für barrierefreie Maßnahmen vollfinanziert in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel können über dieses Antragsformular beantragt werden. Informationen zum Thema barrierefreie Maßnahmen und zu den wichtigsten Begrifflichkeiten findet Ihr in der Arbeitshilfe und im Glossar

Vergangene RKP-Projekte in OWL

Hier geht es zum Dokumentationsarchiv der vergangenen RKP-Projekte in Ostwestfalen-Lippe.