Informationen und Hinweise für die Umsetzung arbeitspolitischer Programme in NRW
Corona-Virus und die Umsetzung arbeitspolitischer Programme in Nordrhein-Westfalen
Stand: 05.05.2020
ESF in NRW. Informationen für Zuwendungsempfangende - Hinweise zu Corona-Virus und Umsetzung von Programmen
Stand 1. Mai 2020 // Zweite Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus vom 1. Mai 2020
In der vorliegenden Änderungsverordnung können die einzelnen Änderungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und Coronaeinreiseverordung (CoronaEinreiseVO) nachvollzogen werden.
Quelle: MAGS.nrw
Erlass "Kontaktreduzierte Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen" (PDF), Regelungen ab 20.04.2020
Informationen zum Umgang mit den Auswirkungen verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf die Umsetzung arbeitspolitischer Programme (PDF)
FAQ für Zuwendungsempfangende (PDF)
Nachweis der Tätigkeiten aufgrund der Corona-Krise (PDF)
Sofern Fragen zu der Erbringung der Nachweise während der "Corona Zeit" bestehen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig und am Besten im Vorhinein an die zuständige Bezirksregierung.
Quelle: MAGS.nrw