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Regionalagentur OWL 25.07.2019

ESF-Bundesprogramm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ kommt

Mit dem ESF-Bundesprogramm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ fördert der Bund ab Herbst dieses Jahres Projekte, die darauf abzielen, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe für Familien, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern. Die Maßnahmen richten sich sowohl an Eltern als auch an deren Kinder.

Antragsberechtigt in einem zweistufigen Verfahren (Interessensbekundung und ggf. anschließende Aufforderung zur Antragstellung) sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu zählen Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Diese können mit einem Fördervolumen von 0,5 bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Bildung von Kooperationsverbünden mit den Kommunen und ein Begleitschreiben der Kommune. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist für Ende Juli angekündigt. Eine konzeptionelle Beschreibung des Förderprogrammes finden Sie hier.

Kontaktaufnahme und weitere Informationen zum Programm erhalten Sie über die G.I.B. NRW. Per E-Mail an sozialplanung@gib.nrw.de