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Transferagenturen und Transfergesellschaften – die Instrumente des Beschäftigtentransfers nutzen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) unterstützt Unternehmen und Beschäftigte in Krisensituationen. Mit dem Instrument des Beschäftigtentransfers kann ein Arbeitsplatzabbau sozialvertraglich gestaltet werden und den Beschäftigten durch Weiterbildung und Qualifizierung neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden.

Transfergesellschaften und Transferagenturen bieten gute Alternativen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Personalabbau sozialverträglich zu gestalten und betroffene Mitarbeiter erfolgreich wieder in Arbeit zu bringen.

Beschäftige und Unternehmen werden mit Hilfe des Beschäftigtentransfers bei der Beschreitung neuer Wege in den Arbeitsmarkt unterstützt. Durch den Einsatz professioneller Beratung, zielgerichteter Qualifizierung und geeigneter Praktika ermöglichen die Instrumente des Beschäftigtentransfers eine berufliche Umorientierung der betroffenen Mitarbeiter und eine Vermittlung in eine neue Beschäftigung.

Eine Kombination beider Instrumente – Transfergesellschaft und Transferagentur - ist an dieser Stelle möglich. Als vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geförderte Maßnahme stehen sie nicht nur großen sondern auch und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung.

Ihre Vorteile als Unternehmen:

  • Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
  • Planmäßiges Ausscheiden der Mitarbeitenden
  • Wahrungs des Betriebsfriedens und Förderung des Betriebsklimas unter den verbleibenden Mitarbeitenden

Für mehr Informationen zu den Instrumenten, Fördermöglichkeiten, Transferdienstleitern, etc., klicken Sie bitte hier.