Wer kann sich für die RKP-Förderung bewerben?
Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen in der Kulturregion Ostwestfalen-Lippe.
Wie viel kann gefördert werden?
Der Fördersatz liegt bei maximal 50%. Für die Förderung müssen private Projektträger*innen mindestens 2.000 Euro beantragen, kommunale Projekträger*innen beantragen mindestens 12.800 Euro.
Welche Voraussetzungen muss das RKP-Projekt erfüllen?
Damit das Projekt durch das Regionale Kultur Programm NRW gefördert werden kann, muss es die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens drei Kooperationspartner*innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
- Zeitgemäße Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner*innen beteiligen.
- Inhaltlich ist ein regionaler Bezug erkennbar, auch hinsichtlich der Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
- Das Projekt weist künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter auf.
- Die Förderung der kulturellen Teilhabe ist erkennbarer Bestandteil des Projekts.
Nach welchen Kriterien bewertet die Jury das Projekt?
Die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Projekte erfolgt durch regionale Fachjurys. Kriterien für die Entscheidung der Fachjurys sind insbesondere:
- Umfang und Qualität der Kooperationen/ des Netzwerks
- künstlerische/ kulturfachliche Qualität des Projektes
- Umfang der kulturellen Teilhabe
- Grad des regionalen Bezugs
Was gilt zu beachten, wenn ein Projekt bereits drei Mal in Folge gefördert wurde?
Wurde ein Projekt in der Vergangenheit mehr als drei Mal in Folge durch RKP gefördert, prüft die Fachjury ab dem vierten Förderantrag für das betreffende Projekt zusätzlich auf folgende Kriterien:
- Strukturwirksamkeit (z. B. Wirkung auf regionale Kooperationen in mindestens einer Kultursparte)
- zeitgemäße Weiterentwicklung des Projektes
- Projekt beinhaltet Maßnahmen zur barrierefreien Kulturteilhabe von Künstler*innen und Kulturpublikum mit Behinderung des Körpers, der Sinne, Kognition und Psyche
Die Kriterien gelten landesweit. Für detaillierte Informationen ladet Euch gerne den Leitfaden Antragstellung RKP herunter (PDF, Stand September 2025).