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RKP – Regionales Kultur Programm

Das Kulturförderprogramm RKP – Regionales Kultur Programm NRW unterstützt seit Ende der 1990er Jahre Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Entwicklung und Stärkung von Kooperations- und Netzwerkprojekten, die neue Impulse für die Kulturarbeit in der Region setzen.

Einen ersten Überblick zum RKP erhaltet Ihr über den rechts verlinkten Erklärfilm ➔

Bewerbungsfrist ist der 30. September für das Folgejahr über das Online-Antragsformular im kulturweb (neuer Link ab 2026 folgt).

Bitte beachtet die Beratungspflicht durch das OWL Kulturbüro. Für einen Termin setzt Euch bitte über info@owl-kulturbuero.de mit uns in Verbindung.

Der Projektaufruf für 2027 erfolgt im Sommer 2026.

Ziele des Förderprogramms

Das RKP möchte mit den geförderten Projekten folgendes erreichen:

  • Entwicklung und Stärkung und regionaler Netzwerke und Kooperationsstrukturen im Bereich Kunst und Kultur
  • Kulturelle Teilhabe in Form kultureller Bildung oder der Ansprache eines neuen Publikums
  • Stärkung des Kulturprofils in der Region (siehe unten)
  • Unterstützung neuer Impulse und Ermöglichung neuer künstlerischer Experimentierfelder

Gefördert werden Projekte, die eines der Profile der Kulturregion Ostwestfalen-Lippe widerspiegeln:

  • „Wir sind jung!“: Das Projekt verbessert die Zukunftschancen für die nachfolgenden Generationen in OWL und eröffnet durch Kultur neue Perspektiven. In der „Modellregion Kulturelle Bildung OWL“ wird der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ein besonderer Stellenwert beigemessen.
  • „Wir sind Stadt und Land!“: Das Projekt arbeitet unter diesem Kriterium das Spezifische der Region heraus und trägt so zur Attraktivierung der Region bei.
  • „Wir sind digital!“: Das Projekt initiiert neue künstlerische Formate, die sich interdisziplinär mit dem Phänomen des digitalen Wandels in der Region auseinandersetzen.

Förderüberblick

Wer kann sich für die RKP-Förderung bewerben?

Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen in der Kulturregion Ostwestfalen-Lippe.

Wie viel kann gefördert werden?

Der Fördersatz liegt bei maximal 50%. Für die Förderung müssen private Projektträger*innen mindestens 2.000 Euro beantragen, kommunale Projekträger*innen beantragen mindestens 12.800 Euro.

Welche Voraussetzungen muss das RKP-Projekt erfüllen?

Damit das Projekt durch das Regionale Kultur Programm NRW gefördert werden kann, muss es die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens drei Kooperationspartner*innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
  • Zeitgemäße Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner*innen beteiligen.
  • Inhaltlich ist ein regionaler Bezug erkennbar, auch hinsichtlich der Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
  • Das Projekt weist künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter auf.
  • Die Förderung der kulturellen Teilhabe ist erkennbarer Bestandteil des Projekts.

Nach welchen Kriterien bewertet die Jury das Projekt?

Die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Projekte erfolgt durch regionale Fachjurys. Kriterien für die Entscheidung der Fachjurys sind insbesondere:

  • Umfang und Qualität der Kooperationen/ des Netzwerks
  • künstlerische/ kulturfachliche Qualität des Projektes
  • Umfang der kulturellen Teilhabe
  • Grad des regionalen Bezugs

Was gilt zu beachten, wenn ein Projekt bereits drei Mal in Folge gefördert wurde?

Wurde ein Projekt in der Vergangenheit mehr als drei Mal in Folge durch RKP gefördert, prüft die Fachjury ab dem vierten Förderantrag für das betreffende Projekt zusätzlich auf folgende Kriterien:

  • Strukturwirksamkeit (z. B. Wirkung auf regionale Kooperationen in mindestens einer Kultursparte)
  • zeitgemäße Weiterentwicklung des Projektes
  • Projekt beinhaltet Maßnahmen zur barrierefreien Kulturteilhabe von Künstler*innen und Kulturpublikum mit Behinderung des Körpers, der Sinne, Kognition und Psyche

Die Kriterien gelten landesweit. Für detaillierte Informationen ladet Euch gerne den Leitfaden Antragstellung RKP herunter (PDF, Stand September 2025).

Honorarrechner für Künstler*innen

Ab dem 1. Januar 2026 gelten verpflichtend die Honoraruntergrenzen, die das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen nach einer vom Bund entwickelten Honorarmatrix (PDF) für den Kulturbereich festgelegt hat.

Die Stadt Dortmund entwickelte basierend auf der Honorarmatrix eine Hilfestellung zur Berechnung von Mindesthonoraren für Künstler*innen und Kreative nach der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen. Über verschiedene Auswahlmöglichkeiten – wie Sparte, Tätigkeit, Anzahl der beteiligten Künstler*innen oder Veranstaltungsgröße – berechnet das Online-Werkzeug die verpflichtend geltenden Mindesthonorare.

Hier geht es zum Künstler*innen-Honorarrechner.

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Seit 2021 stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zur RKP-Projektförderung Mittel für barrierefreie Maßnahmen vollfinanziert in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel können über dieses Antragsformular beantragt werden. Informationen zum Thema barrierefreie Maßnahmen und zu den wichtigsten Begrifflichkeiten findet Ihr in der Arbeitshilfe und im Glossar

Vergangene RKP-Projekte in OWL

Hier geht es zum Dokumentationsarchiv der vergangenen RKP-Projekte in Ostwestfalen-Lippe.