RKP – Regionales Kultur Programm NRW
Das Regionale Kultur Programm NRW unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten.
Antragsfrist: 30. September
Kultur Schecks
Das Land NRW stärkt mit den Kultur-Schecks das ehrenamtliche Kulturleben im ländlichen Raum: Vereine, Initiativen und Organisationen können öffentliche Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum mit 500 Euro fördern lassen.
LWL Kulturstiftung
Die LWL-Kulturstiftung versteht sich als Förderstiftung in und für Westfalen-Lippe. Es werden Projekte unterstützt, die einen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck haben. Das besondere Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf überörtlichen oder spartenübergreifenden kulturellen Projekten und Kooperationen mit westfälisch-lippischem Bezug. Kulturelle Netzwerke sollen erhalten und ausgebaut werden. Offen ist die Stiftung für Projektförderungen in verschiedenen Kulturbereichen: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege.
LWL Kulturfonds
Unterstützt werden mit einer Allgemeinen Projektförderung sowie der Publikationsförderung Ideen, Akteur*innen und Einrichtungen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Maßstab und wichtigste Förderkriterien sind dabei stets die Qualität, der Bezug zu Westfalen und die Relevanz für die Region.
Antragsfrist:
LWL Freie Szene Fonds
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe unterstützt die Freie Szene durch den LWL-Fonds für Professionelle Künste und verschiedene LWL-Kulturstipendien.
Kunststiftung NRW
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen. Das Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere. Unabhängigen Kunst- und Off-Räumen sowie kleinen Ausstellungsstätten ermöglicht AUFTAKT eine besondere Professionalisierung.
Antragsfrist: 30. März // 30. September
Landesinitiative Europa-Schecks
Die Landesinitative Europa-Schecks möchte Zivilgesellschaftliches Europa-Engagement stärken und unterstützt Projekte, die Europa inhaltlich in den Mittelpunkt stellen und kreative Wege finden, die europäische Idee an (neue) diverse Zielgruppen zu vermitteln.
Antragsfrist: August (jährlich, bitte prüfen)
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
Gefördert werden vom NRW Landesbüro künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, vor allem Projekte mit Aufführungscharakter. Es sind aber auch freiere Formate wie Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten oder Installationen möglich.
Antragsfrist: 15. Mai // 15. November (jährlich
NRW Gastspielförderung von Tanz und Theater
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen können dreimal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen außerhalb NRWs stellen.
Antragsfristen: 31. März // 30. Juni // 30. November (jährlich)
Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in NRW
Die kulturelle Bildung ist in NRW ein jugend-, kultur- und bildungspolitisches Schwerpunktthema. Die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ ist eine gemeinsame Einrichtung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW, sowie der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW. Sie bietet einen umfassenden Überblick über Strukturen, Förderprogramme, Wettbewerbe und Fortbildungsmöglichkeiten der kulturellen Bildung in ganz NRW, unter anderem KulturScouts, Kulturrucksack, Jekits, Kultur und Schule NRW
Landesmusikrat NRW
Der Landesmusikrat NRW tritt für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Musiklebens in Nordrhein-Westfalen ein und möchte bestehende musikkulturelle Tätigkeitsfelder pflegen und stärken sowie neue musikalische Austauschprozesse initiieren und begleiten. Teilhabe und aktive Mitwirkung am Musikgeschehen sollen allen Menschen entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten sowie ihren kulturellen und sozialen Prägungen ermöglicht werden. Im Fokus stehen die folgenden Aspekte: Förderung des Individuums und sein Musizieren in der Gemeinschaft, das Musikleben der Städte und des ländlichen Raumes, Musikalische Bildung, das Berufsmusizieren mit seinen Erlösmodellen, die Netzwerke der Gesellschaft und Werte wie Humanität, Respekt, Vielfalt und Chancengleichheit.
Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW
Gefördert werden reguläre Tanzprojekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit (6-21 Jahren) im Bereich Tanz. Auch Projekte, die jungen Menschen mit Fluchterfahrung die Teilhabe an Tanz ermöglichen und die dabei Integration und soziales Miteinander fördern, können über ein gesondertes Förderprogramm gefördert werden.
Antragsfrist: 31. Oktober // 30. April (jährlich)
Inklusionscheck NRW
Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen können mit dem Inklusionscheck NRW gefördert werden, auch im Rahmen von Veranstaltungen oder Kulturaktivitäten.
Fonds Kulturelle Bildung im Alter
kubia NRW vergibt im Rahmen des Fonds Kulturelle Bildung im Alter selbst Fördermittel für modellhafte Projekte mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen. Außerdem gibt es Informationen über weitere Fördermöglichkeiten.