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Kulturförderung in Ostwestfalen-Lippe und Nordrhein-Westfalen

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen für den Kulturbereich, die Ihr hier zur Orientierung aufgelistet finden könnt (Stand Juli 2026). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.

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Förderübersicht

 

RKP – Regionales Kultur Programm NRW

Das Regionale Kultur Programm NRW unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten
Antragsfrist: 30. September 

Kultur Schecks

Das Land NRW stärkt mit den Kultur-Schecks das ehrenamtliche Kulturleben im ländlichen Raum: Vereine, Initiativen und Organisationen können öffentliche Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum mit 500 Euro fördern lassen.

LWL Kulturstiftung

Die LWL-Kulturstiftung versteht sich als Förderstiftung in und für Westfalen-Lippe. Es werden Projekte unterstützt, die einen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck haben. Das besondere Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf überörtlichen oder spartenübergreifenden kulturellen Projekten und Kooperationen mit westfälisch-lippischem Bezug. Kulturelle Netzwerke sollen erhalten und ausgebaut werden. Offen ist die Stiftung für Projektförderungen in verschiedenen Kulturbereichen: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege.

LWL Kulturfonds

Unterstützt werden mit einer Allgemeinen Projektförderung sowie der Publikationsförderung Ideen, Akteur*innen und Einrichtungen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Maßstab und wichtigste Förderkriterien sind dabei stets die Qualität, der Bezug zu Westfalen und die Relevanz für die Region.
Antragsfrist:

LWL Freie Szene Fonds

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe unterstützt die Freie Szene durch den LWL-Fonds für Professionelle Künste und verschiedene LWL-Kulturstipendien.

Kunststiftung NRW

Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen. Das Förderprogramm AUFTAKT unterstützt die Umsetzung künstlerischer Vorhaben, Produktionen, Publikationen und vergeben Recherche-, Auslands- und Arbeitsstipendien für Kunstschaffende am Anfang ihrer Karriere. Unabhängigen Kunst- und Off-Räumen sowie kleinen Ausstellungsstätten ermöglicht AUFTAKT eine besondere Professionalisierung.
Antragsfrist: 30. März // 30. September

Landesinitiative Europa-Schecks

Die Landesinitative Europa-Schecks möchte Zivilgesellschaftliches Europa-Engagement stärken und unterstützt Projekte, die Europa inhaltlich in den Mittelpunkt stellen und kreative Wege finden, die europäische Idee an (neue) diverse Zielgruppen zu vermitteln.
Antragsfrist: August (jährlich, bitte prüfen)

NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste

Gefördert werden vom NRW Landesbüro künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, vor allem Projekte mit Aufführungscharakter. Es sind aber auch freiere Formate wie Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten oder Installationen möglich.
Antragsfrist: 15. Mai // 15. November (jährlich

NRW Gastspielförderung von Tanz und Theater

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen können dreimal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen außerhalb NRWs stellen.
Antragsfristen: 31. März // 30. Juni // 30. November (jährlich)

Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in NRW

Die kulturelle Bildung ist in NRW ein jugend-, kultur- und bildungspolitisches Schwerpunktthema. Die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ ist eine gemeinsame Einrichtung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW, sowie der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW. Sie bietet einen umfassenden Überblick über Strukturen, Förderprogramme, Wettbewerbe und Fortbildungsmöglichkeiten der kulturellen Bildung in ganz NRW, unter anderem KulturScouts, Kulturrucksack, Jekits, Kultur und Schule NRW

Landesmusikrat NRW

Der Landesmusikrat NRW tritt für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Musiklebens in Nordrhein-Westfalen ein und möchte bestehende musikkulturelle Tätigkeitsfelder pflegen und stärken sowie neue musikalische Austauschprozesse initiieren und begleiten. Teilhabe und aktive Mitwirkung am Musikgeschehen sollen allen Menschen entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten sowie ihren kulturellen und sozialen Prägungen ermöglicht werden. Im Fokus stehen die folgenden Aspekte: Förderung des Individuums und sein Musizieren in der Gemeinschaft, das Musikleben der Städte und des ländlichen Raumes, Musikalische Bildung, das Berufsmusizieren mit seinen Erlösmodellen, die Netzwerke der Gesellschaft und Werte wie Humanität, Respekt, Vielfalt und Chancengleichheit.

Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW

Gefördert werden reguläre Tanzprojekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit (6-21 Jahren) im Bereich Tanz. Auch Projekte, die jungen Menschen mit Fluchterfahrung die Teilhabe an Tanz ermöglichen und die dabei Integration und soziales Miteinander fördern, können über ein gesondertes Förderprogramm gefördert werden.
Antragsfrist: 31. Oktober // 30. April (jährlich)

Inklusionscheck NRW

Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen können mit dem Inklusionscheck NRW gefördert werden, auch im Rahmen von Veranstaltungen oder Kulturaktivitäten.

Fonds Kulturelle Bildung im Alter

kubia NRW vergibt im Rahmen des Fonds Kulturelle Bildung im Alter selbst Fördermittel für modellhafte Projekte mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen. Außerdem gibt es Informationen über weitere Fördermöglichkeiten.

 

 

Amateurmusikfonds

Der Amateurmusikfonds fördert Chöre, Orchester, Bands und weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik.

Initative Musik

Die Fördereinrichtung des Bundes bietet verschiedene Förderprogramme im Bereich Popularmusik und Jazz. Die Künstler*innenförderung unterstützt Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen bei Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing sowie Touren. Die Infrastrukturförderung unterstützt Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland schaffen. Im Rahmen der Internationalen Tourförderung können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Auftritte im Ausland beantragen. Die Programme DO! Export und GO! Export unterstützen kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer*innen der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.

Deutscher Literaturfonds

Projekte, Initiativen und Publikationen zur Förderung der zeitgenössischen deutschsprachigen Literatur werden mit der Allgemeinen Projektförderung bezuschusst. Dazu gehören u.a. die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen, periodisch erscheinende und überregional wirksame Publikationen oder Symposien und vergleichbare Veranstaltungen.
Antragsfrist: 31. März // 30. September

Das Arbeitsstipendium für deutschsprachige Autor*innen fördert konkrete Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten, damit sich Schreibende ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind literarische Qualität, Entwicklungspotential und Kontinuität.
Antragsfrist: 31. März // 30. September

Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes fördert im Bereich Allgemeine Projektförderung zwei Mal im Jahr Projekte aus allen künstlerischen Sparten: Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Antragsfrist: 31. Januar // 31. Juli 

Darüber hinaus gibt es weitere Förderprogramme mit unterschiedlichen Schwerpunkten: Neue Modelle für Kulturinstitutionen, Partnerschaften für Kultur in kleineren Städten (auch mit europäischen Partner*innen), Kunst und KI, klimaneutrale Kunstproduktion, zeitgenössische Klassik und weitere.

Fonds Darstellende Künste

Mit der Produktionsförderung unterstützt der Fonds Darstellende Künste künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht.
Antragsfrist: 15. April // 15 .September (jährlich)

Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste – auch im ländlichen Raum –, die bereits vom Fonds gefördert wurden, können eine Wiederaufnahmeförderung beantragen.
Antragsfrist: Oktober (jährlich, bitte prüfen)

Bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mind. eine größere Diskussions- oder Informationsveranstaltung zu fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten, erhalten Unterstützung mit einer Netzwerkförderung
Antragsfrist: April (jährlich, bitte prüfen)

Projekte, die sich Kinder und Jugendliche in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen wenden und die ihnen altersgerechte Zugänge zu Kunst und Kultur bieten, können mit GLOBAL VILLAGE KIDS gefördert werden. Die Förderung unterteilt sich in zwei Programme mit unterschiedlichen Schwerpunkten: Kulturelle Grundversorgung im ländlichen Raum und künstlerische Zugänge zum digitalen Raum.
Antragsfrist: Oktober (jährlich, bitte prüfen)

Die Residenzförderung ermöglicht ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen oder künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem Residenzort stattfinden.
Antragsfrist: März (jährlich, bitte prüfen)

Fonds Soziokultur

Mit der Allgemeinen Projektförderung werden zeitlich befristete Projekte gefördert, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Sie sollten Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen.
Antragsfristen: 2. Mai // 2. November 

Das Förderprogramm U25 – Junge Kulturinitiativen fördert explizit junge Erwachsene, die in Eigenverantwortung ein soziokulturelles Projekt planen und realisieren möchten.
Antragsfristen: 2. Mai // 2. November 

 

 

Kreatives Europa KULTUR (ab 2028 AgoraEU)

Creative Europe ist das einzige Programm der EU zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors in Europa. Das neue Programm fördert die kulturelle und sprachliche Vielfalt, das Kulturerbe und die Wettbewerbsfähigkeit und ermöglicht den Austausch und die Zusammenarbeit von kulturellen Organisationen und Fachkräften in Europa. Neben regelmäßigen Förderungen wie zu Kooperationsprojekten zwischen Kultureinrichtungen aus ganz Europa gibt es auch Sonderprogramme und Künstler*innenresidenzen.

INTERREG (ab 2028)

INTERREG (Europäische territoriale Zusammenarbeit) fördert Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen in Deutschland und mind. zwei anderen EU-Staaten. Kulturprojekte können je nach Programm Zuschüsse für grenzüberschreitende Kulturarbeit, Netzwerke, Austauschformate, Denkmalschutz, kreative Kooperationen oder kulturbezogene Tourismus- und Stadtentwicklungsprojekte erhalten. Projekte sind besonders dann förderfähig, wenn sie Zusammenarbeit, Austausch, regionale Entwicklung oder den territorialen Zusammenhalt stärken, etwa in Bereichen wie Kultur, Tourismus, Stadtentwicklung oder kulturellem Erbe.