Gefördert von

Übersicht Förderprogramme

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen für den Kulturbereich, die wir hier auflisten und aktualisiert halten.

Förderprogramme NRW

Die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ ist eine gemeinsame Einrichtung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW, sowie der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW.

Sie finden einen umfassenden Überblick über Strukturen, Förderprogramme, Wettbewerbe und Fortbildungsmöglichkeiten der kulturellen Bildung in ganz NRW. Die kulturelle Bildung ist in NRW ein jugend-, kultur- und bildungspolitisches Schwerpunktthema. Partei- und ressortübergreifend wurde dafür gesorgt, die Entwicklung kultureller Bildung lebendig zu gestalten. Strukturen und Programme wurden und werden kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.

www.kulturellebildung-nrw.de/fachbereiche/kulturelle-bildung-in-nrw/foerderprogramme/

Kulturprojekte und Angebote der Kulturellen Bildung sind oft nur mit Fördermitteln umsetzbar. Das gilt auch für die Kulturarbeit mit Älteren genauso wie für Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Wir vergeben im Rahmen des Fonds Kulturelle Bildung im Alter selbst Fördermittel für modellhafte Projekte mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen. Außerdem gibt es Informationen über weitere Fördermöglichkeiten.

www.kubia.nrw/foerderung/

Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen.

www.kunststiftungnrw.de

Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden gefördert, auch im Rahmen von Veranstaltungen oder Kulturaktivitäten.

www.mags.nrw/inklusionsscheck

Reguläre Tanzprojekte: Gefördert werden Projekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit im Bereich Tanz.
Antragsfrist: 31. Oktober/ 30. April (jährlich)

Tanzprojekte mit Geflüchteten: Die Förderung zielt auf Projekte, die jungen Menschen mit Fluchterfahrung die Teilhabe an Tanz ermöglichen und die dabei Integration und soziales Miteinander fördern.
Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme

Mit der im November 2023 gestarteten Landesinitiative Europa-Schecks fördert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte europäischen Engagements. Insgesamt haben sich seit dem Start bis heute landesweit Antragsteller mit über 500 Projekten beworben.

Bewerbungsfrist: 1. Februar 2025

mbeim.nrw/europa-schecks

Musik ist in all ihrer kulturellen Vielfalt und mit all ihren Genres ein wesentliches und unverzichtbares Kulturgut eines Landes. Der Landesmusikrat NRW tritt für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Musiklebens in Nordrhein-Westfalen ein und möchte bestehende musikkulturelle Tätigkeitsfelder pflegen und stärken sowie neue musikalische Austauschprozesse initiieren und begleiten. Teilhabe und aktive Mitwirkung am Musikgeschehen sollen allen Menschen entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten sowie ihren kulturellen und sozialen Prägungen ermöglicht werden. Musik ist eine grundlegende Ausdrucksform des Menschen und ein Wert an sich. Die Förderung des Musiklebens ist eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Im Fokus stehen die folgenden Aspekte: Förderung des Individuums und sein Musizieren in der Gemeinschaft, das Musikleben der Städte und des ländlichen Raumes, Musikalische Bildung, das Berufsmusizieren mit seinen Erlösmodellen, die Netzwerke der Gesellschaft und Werte wie Humanität, Respekt, Vielfalt und Chancengleichheit.

www.lmr-nrw.de/foerderung/

Allgemeine Kulturförderung

Unterstützt werden Ideen und Einrichtungen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Maßstab und wichtigste Förderkriterien sind dabei stets die Qualität, der Bezug zu Westfalen und die Relevanz für die Region.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

lwl-kultur.de

Publikationsförderung

Personen und Einrichtungen, die eine Publikation (keine Heftformate sowie Broschüren) mit Westfalenbezug planen, können beim LWL einen Druckkostenzuschuss beantragen. Vorwiegend, aber nicht ausschließlich, werden wissenschaftliche Publikationen berücksichtigt.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

lwl-kultur.de

Die LWL-Kulturstiftung fördert große Leuchtturmprojekte. Das heißt, das besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen.

Antragsfrist: 28. Februar / 31. August (jährlich)

lwl-kulturstiftung.de

Die NRW-Landesregierung unterstützt Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in vielfältiger Weise: Mit projektbezogener und institutioneller Förderung werden dabei vor allem Arbeiten zur Kulturvermittlung unterstützt. Erste Ansprechpartner sind die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierungen

Alle Kulturförderungen des MKW sind hier zu finden: mkw.nrw/kultur/foerderungen

Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen

Der Diversitätsfonds NRW unterstützt Projekte aller Sparten, die unterrepräsentierter Perspektiven sichtbar machen, zum Beispiel von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, People of Color, älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder LSBTIQ*-Menschen. Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung im Bereich der freien Künste zu stärken. 

Antragsfrist: 30. September (jährlich)

mkw.nrw/kultur/foerderungen/diversitaetsfonds

Internationaler Kulturaustausch // Individuelle Auslandsstipendien

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW fördert den internationalen Austausch von Künstlerinnen und Künstlern und Kultureinrichtungen, insbesondere durch die beiden Förderprogramme Export- und Kooperationsförderung und das Auslandsstipendium NRW.

Antragsfristen Exportförderung und Koooperationsförderung: 31. März / 30. September (jährlich)
Antragsfrist Auslandsstipendium: 31. März (jährlich)

mkw.nrw/kultur/foerderungen/internationaler-kulturaustausch

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen können dreimal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen außerhalb NRWs stellen. Eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.

Antragsfristen: 31. März/ 30. Juni/ 30. November (jährlich)

landesbuerotanz.de

Förderungen im Rahmen der Kataloge

Gefördert werden ausgewählte Aufführungen aus den Themenbereichen Junges Theater, Kindertheater des Monats, Musikkulturen, Werkproben.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

nrw-kultur.de

Interventionen im Stadtraum

Gefördert werden Kunstinstalltionen mit performativen Anteilen, die in Bezug zu lokalen Stadtteilen und Räumen stehen und die lokale Öffentlichkeit einbeziehen. Dabei sollen besondere Orte abseits klassischer Bühnen bespielt werden.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

nrw-kultur.de

Kooperierte Projekte

Das Programm unterstützt nachhaltige Netzwerkeprojekte aller Sparten. Die Projekte müssen von mindestens zwei Mitgliedsstädten bzw. ihren öffentlichen Institutionen untersützt werden, Antäge können aber auch durch Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Kunstschaffende gestellte werden.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

nrw-kultur.de

Allgemeine Projektförderung

Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte der Freien Darstellenden Künste, vor allem Projekte mit Aufführungscharakter. Es sind aber auch freiere Formate wie Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten oder Installationen möglich.

Antragsfrist: 15. Mai/ 15. November (jährlich)

nrw-lfdk.de

Das RKP fördert kooperative Projekte und ­Maßnahmen aller Sparten, die das erarbeitete Kulturprofil der Kulturregion mittragen.

Antragsfrist: 30. September (jährlich)

regionaleskulturprogrammnrw.de/kulturregion-ostwestfalen-lippe/

Allgemeine Projektförderung und Transkultur

Gefördert werden soziokulturelle Projekte, die gesellschaftliche Fragen in den Blick nehmen und aufgrund ihrer spartenübergreifenden Ausrichtung oft durchs Raster der Kulturförderung fallen. Bei der transkulturellen Projektarbeit nehmen auch Kunst- und Kulturschaffende mit Flucht- und Migrationserfahrung teil.

Antragsfrist: vrstl. Mai 2025

soziokultur-nrw.de

Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis

Förderprogramm für Mitglieder: Gefördert werden Projekte, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt stehen. Ihre schöpferisch-kreativen Potentiale sollen gefördert und ihnen eine Teilhabe am kulturellen Leben ermöglicht werden. 

Antragsfrist: derzeit keine neue Ausschreibung angekündigt

soziokultur-nrw.de

Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen

Förderprogramm für Mitglieder: Förderung von Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichten, etwa Archiven, Museen, Gedenkstätten, Bilbiotheken, Volkshochschulen oder Theatern.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt

soziokultur-nrw.de

Investitionsförderung

Im Fokus stehen Maßnahmen im Zusammenhang von Digitalisierung, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur kulturell-künstlerischen Entwicklung.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt

soziokultur-nrw.de

Konzeptförderung

Dreijährige Förderung zur Weiterentwicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierung der bestehenden Strukturen, zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Gewinnung von Kooperationspartner*innen.

Die aktuelle Ausschreibungsrunde 2022-2025 ist beendet.

soziokultur-nrw.de

Förderprogramme Deutschland

Gefördert werden Chöre, Orchester, Bands und weitere Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich der Amateurmusik.

Antragsfrist: vrstl. Frühjahr 2025

bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds

Allgemeine Projektförderung

Projekte, Initiativen und Publikationen zur Förderung der zeitgenössischen deutschsprachigen Literatur werden mit der Projektförderung bezuschusst. Dazu gehören u.a. die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen, periodisch erscheinende und überregional wirksame Publikationen oder Symposien und vergleichbare Veranstaltungen.

Antragsfrist: 31. März / 30. September

https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/projektfoerderung/

Arbeitsstipendien für Autor*innen

Das Arbeitsstipendium richtet sich an deutschsprachige Autorinnen und Autoren. Gefördert werden konkrete Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten, damit sich Schreibende ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind literarische Qualität, Entwicklungspotential und Kontinuität.

Antragsfrist: 31. März / 30. September

https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/arbeitsstipendien-fuer-autoren/

Arbeitsstipendien für Übersetzer*innen

Gefördert werden qualifizierte Übersetzungen literarisch herausragender Werke der internationalen Literatur ins Deutsche. Förderbedingung ist, dass die Kenntnis und Verbreitung des geförderten Werks als notwendig für die Entwicklung der literarischen Arbeit im deutschsprachigen Raum angesehen werden kann.

Dieses Förderprogramm ist zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen.

https://deutscher-literaturfonds.de/foerderprogramme/arbeitsstipendien-fuer-uebersetzer/

Produktionsförderung

Mit der Produktionsförderung unterstützt der Fonds Darstellende Künste künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht.

Antragsfrist: Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist beendet.

fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/produktionsfoerderung-1/produktionsfoerderung/

Wiederaufnahmeförderung

Gefördert werden Wiederaufnhamen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden.

Antragsfrist: Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist beendet.

fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/wiederaufnahmefoerderung-2/

Netzwerkförderung

Bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten erhalten Unterstützung.

Antragsfrist: Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist beendet.

fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/netzwerkfoerderung-1/netzwerkfoerderung/

GLOBAL VILLAGE KIDS 

Gefördert werden Projekte, die sich Kinder und Jugendliche in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen wenden und die ihnen altersgerechte Zugänge zu Kunst und Kultur bieten. Die Förderung unterteilt sich in zwei Programme mit unterschiedlichen Schwerpunkten: Kulturelle Grundversorgung im ländlichen Raum und künstlerische Zugänge zum digitalen Raum.

Die nächste Antragsfrist ist noch unbekannt.

fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/global-village-kids-2/global-village-kids/
fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/global-village-kids-2/global-village-kids-im-digitalen-raum/

Allgemeine Projektförderung 

Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Sie sollten Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen.

Antragsfristen: 2. Mai / 2. November (jährlich)

fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung

U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen

Hier werden explizit junge Erwachsene gefördert, die in Eigenverantwortung ein soziokulturelles Projekt planen und realisieren möchten.

fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen

Antragsfristen: 2. Mai / 2. November (jährlich)

Die Fördereinrichtung des Bundes bietet verschiedene Förderprogramme im Bereich Popularmusik und Jazz. 

Künstler:innenförderung
Die Künstler:innenförderung unterstützt Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen bei Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing sowie Touren.  

Antragsfrist: Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist beendet.

initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung/

Infrastrukturförderung
Unterstützt werden Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland.

Antragsfrist: Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist beendet.

initiative-musik.de/infrastrukturfoerderung/

Exportförderung
Im Rahmen der Internationalen Tourförderung können Musiker und Musikerinnen finanzielle Unterstützung für Auftritte im Ausland beantragen. Die Programme DO! Export und GO! Export unterstützen kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer*innen der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.

Antragsfrist: spätestens 6 Wochen vor geplantem Projektbeginn

initiative-musik.de/exportfoerderung/

Allgemeine Projektförderung
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen: Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext die hier berücksichtigt werden können.

Antragsfrist: 31. Januar 2025 / 31. Juli 2025

 

„LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den antragsoffenen Fonds 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsfrist: 14. Februar 2025

 

Übermorgen - Neue Modelle für Kulturinstitutionen
Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.
In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote, Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können. 

Antragsfrist: 14. März 2025

 

WAYS - Faire und nachhaltige Partnerschaften
Das Programm WAYS möchte Kulturinstitutionen und Freie Gruppen in Deutschland darin unterstützen, langfristige künstlerische Partnerschaften mit außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Naher und Mittlerer Osten, Ozeanien, Zentral-, Süd- und Südostasien zu knüpfen und gemeinsam künstlerische Vorhaben umzusetzen. Zentral für die Zusammenarbeit der internationalen Partner sind Fairness und Nachhaltigkeit. Diese inhaltlich auszugestalten ist neben der gleichberechtigten Konzeption der künstlerischen Projekte elementarer Bestandteil der geförderten Partnerschaften.

Anträge für den Fonds Anbahnung können ab Januar 2025 gestellt werden. Das Onlineantragsformular steht ab Januar 2025 bereit.

Antragsfrist: 2. Mai 2025

 

kulturstiftung-des-bundes.de

Gastspielförderung Tanz und Theater

Mit der Förderinitiative können Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt.

jointadventures.net

Impulsförderung Tanz & Theater

Mit der Impulsförderung sollen Strukturen zum Erhalt und Ausbau lokaler Tanz- und Theaterszenen gestärkt werden. Förderfähig sind kooperative Projekte verschiedener Regionen.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt.

jointadventures.net

Gastspiele Tanz International

Künstlerinnen und Künstler, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen werden ebenfalls gefördert. Das Gastspiel muss neben einer hohen künstlerischen Qualität eine überregionale Bedeutung vorweisen.

Antragsfrist: 31. Januar 2025

jointadventures.net

NPN-Koproduktionsförderung Tanz 

Unterstützung nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Veranstalterinnen und Veranstaltern und Produzentinnen und Produzenten zu unterstützen, sowie die Entstehung neuer zeitgenössischer Tanzproduktionen zu fördern.

Nächste Antragsfrist noch nicht bekannt.

jointadventures.net

Förderprogramme Europa

Creative Europe ist das einzige Programm der EU zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors in Europa. Das neue Programm fördert die kulturelle und sprachliche Vielfalt, das Kulturerbe und die Wettbewerbsfähigkeit und ermöglicht den Austausch und die Zusammenarbeit von kulturellen Organisationen und Fachkräften in Europa.

creative-europe-desk.de/

Neben regelmäßigen Förderungen wie zu Kooperationsprojekten und Literaturübersetzungen gibt es auch Sonderprogramme. Eine Übersicht zu allen aktuellen Ausschreibungen findet ihr hier.

INTERREG fördert Kooperationsprojekte zwischen Deutschland und der Niederlande. In der Regel werden im INTERREG-Programm Projekte mit einem Beitrag zwischen 25.000 Euro und 5.000.000 Euro gefördert. Daneben wurden im Programm Möglichkeiten geschaffen, auch kleinere Initiativen wie zum Beispiel Schüleraustäusche, Konferenzen oder Sportveranstaltungen zu fördern. Jedes Projekt muss dazu beitragen, die Barrierewirkung der Grenze zu verringern.

Es wird zwischen Kleinprojekten mit einer maximalen Förderung von 1.000 Euro und Kleinprojekte mit einer Förderung zwischen 1.000 und 25.000 Euro unterschieden. Je kleiner das Projekt, desto einfacher die Antragstellung.

Frist: laufend

interreg.de

LEADER fördert Infrastruktur im ländlichen Raum und unterstützt dafür kulturelle Projekte, die Transformationsprozesse anstoßen. Antragsberechtigt sind in der Regel Kommunen, kommunale Einrichtungen, Vereine, Verbände sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Die EU-Mittel werden durch Kontaktstellen verwaltet, beispielsweise im Münsterland durch die LEADER-Regionen Steinfurter Land und Tecklenburger Land (jeweils 2023-2027).

Antragsfrist: laufend

www.europa-foerdert-kultur.eu