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Kompetenzzentrum Frau und Beruf OWL 22.08.2024

Rückschau zum Online-Seminar: Wissenschaft trifft Praxis - KI im Recruiting und die Bedeutung von Gender-Diversity.

Am 21.08.2024 beleuchtete Christina Schildmann, Leiterin der Forschungsförderung der „Hans-Böckler-Stiftung“, in einer Online-Veranstaltung aktuelle genderspezifische Aspekte der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Recruiting. Rund 75 Personalverantwortliche und Führungskräfte aus kleinen und mittleren Unternehmen erhielten dabei Einblicke in neueste wissenschaftliche Untersuchungen und Denkanstöße für den Einführungen der neuen Technologien in der Praxis.

Zu Beginn erläuterte Schildmann die Relevanz der Thematik und aktuelle Diskurse. Sie betonte, dass jede neue Technologie eine Gelegenheit biete, Geschlechterverhältnisse neu zu verhandeln und bestehende Machtstrukturen zu hinterfragen. Dabei bestehe sowohl die Chance auf Veränderung als auch das Risiko, alte Geschlechtermuster zu zementieren.

Schildmann wies darauf hin, dass der Gender-Aspekt in den frühen Debatten zur Digitalisierung oft vernachlässigt wurde, was zu einer „Digital Data Gap“ geführt habe. Forschungsergebnisse zeigen, dass es Unterschiede im Nutzungsverhalten von Technologien gibt und Männer sich häufig besser auf technologische Veränderungen vorbereitet fühlen. Führungskräfte und Personalverantwortliche sollten daher aktiv daran arbeiten, diese Ungleichheiten zu verhindern, z.B. durch Weiterbildungsangebote.

Im Kontext aktueller Diskussionen über KI hob Schildmann die Notwendigkeit hervor, die tatsächlichen Schwächen von KI-Systemen zu erkennen, insbesondere das Risiko der Diskriminierung durch fehlerhafte Daten oder Programmierungen. Forschungsergebnisse aus dem Bereich People Analytics verdeutlichen, dass Verzerrungen (Gender Bias) bei der Nutzung von KI im HR-Bereich berücksichtigt werden müssen.

Nach einem kurzen Fragenblock stellte Schildmann im Praxis-Teil der Veranstaltung fünf wesentliche Schritte vor, die bei der Einführung von KI im Unternehmen beachtet werden sollten:

  1. Problemdefinition
  2. Daten
  3. Modelltraining
  4. Einsatz
  5. Retraining

Um die Einführung von KI-Technologien möglichst diskriminierungsfrei zu gestalten, ist es entscheidend, kontinuierlich kritische Fragen zu stellen und das System regelmäßig zu evaluieren, anstatt es nach der Implementierung einfach sich selbst zu überlassen.

Abschließend gab sie einen Überblick über die bevorstehenden Regulierungen der EU-KI-Verordnung, die am 1. August 2024 in Kraft trat und in den kommenden Jahren bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI setzen wird.

Oben:Christina Schildmann, Leiterin der Forschungsförderung der „Hans-Böckler-Stiftung“ -  Kim Lasche - Kompetenzzentrum Frau und Beruf OWL | Unten: Petra Mattes - Kompetenzzentrum Frau und Beruf OWL