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Regionalagentur OWL 01.05.2019

Qualifzierungschancengesetz

Qualifzierungschancengesetz - Weiterbildung für mehr Perspektiven

Mit dem ab Januar 2019 geltenden Qualifzierungschancengesetz bieten sich mehr Möglichkeiten für alle Beschäftigten - unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße - bei der Weiterbildung gefördert zu werden. Vorausgesetzt wird, dass die Beschäftigten vom digitalen oder sonstigen Strukturwandel betroffen sind, oder sich in einem so genannten Engpassberuf weiterbilden wollen.

Damit wurden die Fördermöglichkeiten in der Beschäftigtenförderung erweitert zu dem bisher geltenden Programm WeBebAU (Weiterbildung von Beschäftigten und älteren Arbeitnehmern in Unternehmen). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann unter bestimmten Voraussetzung und gestaffelt nach Unternehmensgröße Zuschüsse zum Arbeitsentgelt leisten, und die Lehrgangskosten ganz oder teilweise über die Förderung erstatten.

Neben den „reinen“ Weiterbildungen liegt ein Schwerpunkt der Förderung auf den berufsabschlussorientierten Maßnahmen für ungelernte oder wieder ungelernte Arbeitnehmer. Das kann ein Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung sein, oder auch eine Teilqualifikation oder eine Umschulung.

Durch das neue Gesetz konnte die Agentur für Arbeit Detmold in einem besonderen Fachkräfteprojekt mit dem Netzwerk Lippe zusammenarbeiten. Die Netzwerk Lippe gemeinnützige GmbH ist die kommunale Beschäftigungsförderungsgesellschaft des Kreises Lippe, deren Hauptaufgabe die Wiedereingliederung von Arbeitsuchenden in den regionalen Arbeitsmarkt ist. Einigen ungelernten Arbeitnehmer/innen wird es ermöglicht, an einer Teilqualifikation im Bereich Lager oder Metall teilzunehmen, um in einer verleihfreien Zeit einen Ausbildungsberuf in sogenannten Ausbildungsbausteinen zu erlernen oder gegebenenfalls auch direkt in eine Umschulung zu wechseln.

Der Arbeitnehmer erhält sein Gehalt weiter und durch die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und dem Arbeitsentgelt, kann auch der Arbeitgeber die Qualifizierung tragen.

Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten nach dem Qualifizierungschancengesetz setzen Sie sich mit dem Arbeitgeber-Service ihrer Agentur für Arbeit unter der kostenfreien Telefon-Hotline 0800 4 5555 20 in Verbindung.

Quelle: Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe