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Lernen für die Zukunft - Bildungsscheck 2.0

Weiterbildung ist für Beschäftigte wichtig, um den Arbeitsplatz in einer sich wandelnden Wirtschaft zu sichern, Karrierechancen zu steigern und sich persönlich weiterzuentwickeln.

Mit dem Bildungsscheck 2.0 gewährt das Land Nordrhein-Westfalen durch Mittel der Europäischen Union einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung.

Grundsätze der Förderung:

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur 50% gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Die Antragsstellung erfolgt in zwei Schritten über das ESF-Online-Portal (https://esf-online.nrw.de/esf-portal):
    • 1. Anmeldung der Weiterbildung spätestens einen Tag vor Beginn
    • 2. Absenden des Antrags nach dem Ende der Weiterbildung

Für die Beantragung ist außerdem wichtig:

Bürgerinnen und Bürger mit einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen bis 50.000 EUR bzw. 100.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten können einen Bildungsscheck erhalten. Voraussetzung ist die Vorlage eines Einkommensteuerbescheids, der nicht älter als zwei Jahre ist. Der Zuschuss kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Infoblatt sowie über https://www.mags.nrw/bildungsscheck und https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

 

Bei Fragen wenden Sie sich an die G.I.B. GmbH:

Servicenummer: 02041 767 555

Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de

Servicezeiten: Mo-Do: 08:00-16:00 Uhr und Fr: 08:00-14:00 Uhr