Gefördert von

Beratungsstellen Arbeit: Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und gegen Arbeitsausbeutung

Die  Beratungsstellen Arbeit (BSA) werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes NRW gefördert und führen die Leistungen der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen fort.

Das Land NRW sichert über  die BSA die Unterstützung, Beratung und Begegnungsmöglichkeiten zum einen für arbeitslose und zum anderen für von Arbeitsausbeutung betroffene Menschen.

Unterstützungsangebot für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen:

  •  Rat zu Qualifizierung und Beschäftigung
  •  Unterstützung bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen
  • außerdem werden künftig an allen Beratungsstandorten niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten angeboten

Unterstützungsangebote für von Arbeitsausbeutung betroffene Menschen:

Da es sich bei dem Unterstützungsbedarf vorwiegend um rechtliche Fragen hinsichtlich des Mindestlohnes, Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc. handelt, bildet die Unterstützung der Ratsuchenden nach Rechtsanwälten einen wichtigen Teil der Arbeit der BSA. Um möglichst eine Verständigung in Landessprache zu gewährleisten, wird gesteigerter Wert auf die Kooperation mit Sprachdiensten gelegt.

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